06.09.2013
Rubrik: Familie

Urteil

Elternunterhalt - Wenn das Taschengeld der Ehefrau einbezogen wird

Ehefrauen haben Anspruch auf Taschengeld. Doch dieses zählt auch für den Elternunterhalt. Denn auch erwachsene Kinder haben ihren Eltern bei sozialer Hilfsbedürftigkeit Unterhalt zu gewähren. Dessen Höhe darf zwar nicht den angemessenen eigenen Lebensstil gefährden.

Bei der Bemessung ist jedoch auch ein Taschengeldanspruch seitens des Ehepartners einzubeziehen. Dass damit etwa ein Ehemann zumindest mittelbar den Unterhalt der möglicherweise ungeliebten Schwiegermutter mitbezahlen muss, ist juristisch unbedenklich. Jede Frau kann von ihrem Ehemann die Zahlung eines Taschengeldes verlangen, dessen Verwendung sich seinem Einfluss entzieht. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt (Az. 2 UF 161/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte die Sozialbehörde für eine Seniorin, die in einer Alten- und Pflegeeinrichtung untergebracht gewesen war, Leistungen in Höhe von bis zu 1.100 Euro monatlich ausgelegt. Das Geld verlangte sie nun nach dem Tode der Frau von ihrer erwachsenen Tochter zurück - unter Berufung auf deren Taschengeldanspruch gegenüber ihrem Ehemann. Dem hielt die Betroffene jedoch entgegen, sie bekomme neben dem Familienunterhalt gar kein Taschengeld von ihrem Mann, da das ihnen zur Verfügung stehende Einkommen vollständig für den laufenden Bedarf der Beiden verbraucht werde. Zumal davon auch noch ihr volljähriger Sohn zu versorgen sei, der arbeitslos ist.

Doch davon ließ sich das Gericht nicht umstimmen. Die Frau habe den Sohn offenbar in der gemeinsamen Wohnung toleriert, obwohl er als gesunder Erwachsener längst auf eigenen Beinen stehen könnte. Und auch gegenüber ihrem Ehemann wäre es ihre ureigene Aufgabe gewesen, den vollen ihr gesetzlich zustehenden Taschengeldanspruch geltend zu machen.

"Sie ist allerdings nicht verpflichtet, das gesamte Taschengeld in üblicher Höhe von 5 bis 7 Prozent des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens für den Unterhaltsanspruch ihrer Mutter einzusetzen", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Familie  Taschengeldanspruch  Ehefrau  Urteil  Elternunterhalt 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.